Verzurrgurt 5 m lang TÜV/GS mit Ratsche
Produktinformationen
- Zugfestigkeit: 275 kg
• mit Spannratsche
• Gurtlänge: 5 m, Gurtbreite: 25 mm
• TÜV/GS
• Farbe: schwarz-rot
• Material: Polyester
• Verpackung: Karte
Verantwortliche Person für die EU
Diedrich Filmer GmbH
Jeringhaver Gast 5
26316
Varel
DE
Info@filmer.de
Warnhinweise
Warn - und Sicherheitshinweise:
1. Bei der Auswahl und dem Gebrauch von Zurrgurten muss die erforderliche Zurrkraft, sowie die Verwendungsart und die Art der zu zurrenden Ladung berücksichtigt werden. Die Größe, Form und das Gewicht der Ladung, die beabsichtigte Verwendungsart, die Transportumgebung, sowie die Art der Ladung, bestimmen die richtige Auswahl. Es müssen aus Stabilitätsgründen mindestens zwei Zurrgurte zum Niederzurren und zwei Paare Zurrgurte beim Diagonalzurren verwendet werden.
2. Der ausgewählte Zurrgurt muss für den Verwendungszweck sowohl stark als auch lang genug sein und hinsichtlich der Zurrart die richtige Länge aufweisen. Es ist immer gute Zurrpraxis zu berücksichtigen: Das Anbringen und das Entfernen der Zurrgurte sind vor dem Beginn der Fahrt zu planen. Während einer längeren Fahrt sind Teilentladungen zu berücksichtigen. Die Anzahl der Zurrgurte ist nach EN 12195-1:1995 zu berechnen. Es dürfen nur solche Zurrsysteme zum Niederzurren verwendet werden, die mit STF auf dem Etikett ausgewiesen sind.
3. Wegen unterschiedlichen Verhaltens und Längenänderung unter Belastung dürfen verschiedene Zurrmittel (z.B. Zurrketten und Zurrgurte aus Chemiefasern) nicht zum Verzurren derselben Last verwendet werden. Die Verwendung von zusätzlichen Beschlagteilen und Zurrvorrichtungen beim Zurren müssen zum Zurrgurt passen.
4. Während des Gebrauchs müssen Flachhaken mit der gesamten Breite im Hakengrund aufliegen.
5. Öffnen der Verzurrung: Vor dem Öffnen sollte man sich vergewissern, dass die Ladung auch ohne Sicherung noch sicher steht und den Abladenden nicht durch Herunterfallen gefährdet. Falls nötig, sind die für den weiteren Transport vorgesehenen Anschlagmittel bereits vorher an der Ladung anzubringen, um ein Herunterfallen und/oder Kippen der Ladung zu verhindern. Dies trifft auch zu, wenn man Spannelemente verwendet, die ein sicheres Entfernen ermöglichen.
6. Vor Beginn des Abladens müssen die Verzurrungen soweit gelöst sein, dass die Last frei steht.
7. Während des Be- und Entladens muss auf tiefhängende Oberleitungen in der Nähe geachtet werden.
8. Die Werkstoffe, aus denen Zurrgurte hergestellt sind, verfügen über eine unterschiedliche Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen Einwirkungen. Falls die Zurrgurte Chemikalien ausgesetzt werden ist zu berücksichtigen, dass sich die Auswirkungen des chemischen Einflusses bei steigenden Temperaturen erhöhen. Die Widerstandsfähigkeit von Kunstfasern gegenüber chemischen Einwirkungen ist im Folgenden zusammengefasst:
a) Polyamide (PA) sind widerstandsfähig gegenüber der Wirkung von Alkalien. Sie werden aber von mineralischen Säuren angegriffen.
b) Polyester (PES) ist gegenüber mineralischen Säuren resistent, wird aber von Laugen angegriffen.
c) Polypropylen (PP) wird wenig von Säuren und Laugen angegriffen und eignet sich für Anwendungen, bei denen hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Chemikalien (außer einigen organischen Lösungsmitteln) verlangt wird.
d) Harmlose Säure- oder Laugen-Lösungen können durch Verdunstung so konzentriert werden, dass sie Schäden hervorrufen.
Verunreinigte Zurrgurte sind sofort außer Betrieb zu nehmen, in kaltem Wasser zu spülen und an der Luft zu trocknen.
9. Zurrgurte in Übereinstimmung mit diesem Teil der Europäischen Norm EN 12195 sind für die Verwendung in den folgenden
Temperaturbereichen geeignet:
a) -40°C bis + 80°C für Polypropylen (PP)
b) -40°C bis + 100°C für Polyamid (PA)
c) -40°C bis + 120°C für Polyester (PES)
10. Zurrgurte müssen außer Betrieb genommen werden, falls sie Anzeichen von Schäden zeigen. Die folgenden Punkte sind als Anzeichen von Schäden zu betrachten:
- bei Gurtbändern: Risse, Schnitte, Einkerbungen und Brüche in Fasern und Nähten, Verformungen durch Wärmeentwicklung.
- bei Endbeschlagteilen und Spannelementen: Verformungen, Risse, starke Anzeichen von Verschleiß und Korrosion.
11. Es ist darauf zu achten, dass der Zurrgurt durch die Kanten der Ladung nicht beschädigt wird.
12. Es sind nur Zurrgurte zu verwenden, die mit lesbaren Etiketten gekennzeichnet sind.
13. Zurrgurte dürfen nicht überlastet werden: die maximale Handkraft (SHF/STF) von 500 N (50 daN auf dem Etikett; 1 daN ca. 1 kg.) darf nur mit einer Hand aufgebracht werden. Es dürfen keine mechanischen Hilfsmittel wie Stangen oder Hebel verwendet werden, es sei denn, diese sind Teil des Spannelementes.
14. Geknotete Zurrgurte dürfen nicht verwendet werden.
15. Schäden an Etiketten sind zu verhindern, indem sie von den Kanten der Ladung und, falls möglich, von der Ladung ferngehalten werden.
16. Gurtbänder sind vor Reibung und Abrieb, sowie vor Schädigungen durch Ladungen mit scharfen Kanten, durch die Verwendung von Schutzüberzügen und/oder Kantenschonern zu schützen.
WARNUNG! LEBENS- UND UNFALLGEFAHR FÜR KLEINKINDER UND KINDER!
Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt mit dem Verpackungsmaterial, denn es besteht Erstickungsgefahr durch das Verschlucken von Verpackungsteilen. Halten Sie diesen Artikel stets von Kindern fern. Dieser Artikel ist kein Spielzeug! Nehmen Sie diesen Artikel keinesfalls auseinander. Durch unsachgemäße Reparaturen können erhebliche Gefahren für den Benutzer entstehen. Lassen Sie Reparaturen nur von Fachkräften durchführen.
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